Die CYBERHaftpflicht Versicherung

Verbundpartnerschaft mit dem QVDS Qualitätsverbund Deutscher Sicherheitsunternehmen GmbH

Als Bewachungsunternehmer schützen Sie Andere - wir schützen Sie!

Unsere maßgeschneiderten Versicherungen für Bewacher

Neue Technik – neue Risiken:
Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Cybercrime!

Confirmo Assekuranz Cyberhaftpflicht VersicherungCybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden.

Malware in Zahlen: ca. 314.000 neue Malware Varianten pro Tag. 2019 waren es 312.000 !

Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sind inzwischen beliebte Ziele von Hackern, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Der finanziellen Fremd- als auch Eigenschaden kann schnell in die Tausende gehen.

Sichern Sie Ihr Bewachungsunternehmen gegen die Gefahren von Cyberkriminalität ab.

Die Confirmo Assekuranz ist ein Versicherungsmakler und entwickelt seit 1996 bedarfsgerechte Versicherungskonzepte für das gesamte Sicherheits- und Bewachungsgewerbe. Wir betreuen über 940 Bewachungsunternehmen aus Industrie, Mittelstand und Einzelunternehmer. Unsere langjährigen Partner sind zum Beispiel: BVMS, QVDS sowie Partner für Zertifizierungen nach branchenrelevanten Normen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit gerne persönlich zur Verfügung – rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular!

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Confirmo Assekuaranz München Kontakt

Was ist eine Cyberhaftpflichtversicherung?

Was ist eine Cyberhaftpflichtversicherung und wer braucht sie?

Confirmo Assekuranz Cyberhaftpflichtversicherung
Die rasanten Entwicklungen in der Informations- und Kommunikationstechnik bieten nicht nur Chancen, sondern bergen auch völlig neue Risiken – unabhängig von der Größe oder Branchenzugehörigkeit der Betriebe:

  • Immer mehr Kriminelle verschaffen sich Zugang zu Netzwerken von Unternehmen. Dabei werden nicht nur vertrauliche Daten gestohlen, sondern oft auch die gesamte EDV-Technik lahm gelegt.
  • Fehler von Mitarbeitern führen oft zu Ansprüchen Dritter, z. B. wegen einer Urheberrechtsverletzung.
  • Eine wachsende Anzahl von Datenschutz-Anforderungen bergen zusätzliche Risiken.

Grundsätzlich vertritt die Rechtsprechung in Sachen Absicherung gegen Cybercrime einen klaren Standpunkt: Wer z. B. durch unzureichende Sicherung seines Datenbestandes eine Schädigung eines Dritten begünstigt, ist Mitschuldiger (siehe u.a. auch IT-Sicherheitsgesetz, EU Datenschutz-Grundverordnung, 202a ff StGB)! Möchten Sie Ihr Unternehmen ernsthaft vor den finanziellen Folgen von Cyber-Risiken schützen, müssen sowohl Eigen wie auch Fremdschaden abgesichert werden.

Was kann Ihrem Unternehmen zustoßen?

Welche Gefahren gibt es und welche Folgen können sie haben?

Der Themenkreis „Cyber Risiken“ ist sehr groß – daher möchten wir an dieser Stelle auf die häufigsten Schadensereignisse eingehen. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Ausführungen auch Hilfestellung bieten, dieses Gefahrengebiet besser zu verstehen und das konkrete Gefahrenpotenzial für Ihr Unternehmen realistischer einschätzen zu können.

Mailbomben

Unter einer Mailbombe versteht man das organisierte Verschicken einer Vielzahl von E-Mails (mit oder ohne Anhängen), um die E-Mail-Kommunikation des Empfängers zu blockieren. Inzwischen bietet das Internet eine Vielzahl frei downloadbarer Tools, über die es möglich ist, tausende von Mails gleichzeitig an einen Empfänger zu versenden. Dies führt – abhängig von Stückzahl und Mailgröße – zu immensen Verzögerungen im Arbeitsalltag. Nicht selten dauert es mehrere Stunden, bis alle Mails empfangen wurden und man sich wieder der normalen Geschäftskommunikation zuwenden kann. Es ist zudem möglich, dass der Mailserver durch die Bombe überlastet wird und gar keine Mails mehr verarbeitet werden können.

Datenmissbrauch

Am häufigsten ist hier der betrügerische Missbrauch von Bank- und Kreditkartendaten der Kunden eines Unternehmens, da hiermit sehr schnell Geld ergaunert werden kann. Auch das Ausspionieren eines Unternehmens („Industriespionage“) fällt unter diese Kategorie der Cyber-Risiken. Zugang erhalten die Täter über eingeschleuste Schadsoftware (z. B. Keylogger), Hardware (z.B. gestohlener PC) oder über Mitarbeiter (z. B. „geborgten“ Zugang).

Datensabotage

Bei einem Datensabotageakt werden Daten beschädigt, verändert oder gelöscht. Dies kann über ein Schadprogramm erfolgen oder gezielt durch einen Eindringling (Hacker) vorgenommen werden.

Digitale Erpressung

Die größte Verbreitung findet über sog. „Ransomware“ statt, Schadprogramme wie z. B. der bekannte „BKA-Trojaner“. Hier wird in der Regel der Zugriff auf den eigenen Rechner blockiert und suggeriert, dass diese Blockade aufgehoben wird, wenn man eine Zahlung tätigt (z. B. als Bußgeld „getarnt“). Allerdings gibt es natürlich auch Fälle, in denen Firmen mit angedrohten DDoS-Attacken zur Lösegeldzahlung erpresst werden. Auch die Drohung, erbeutete Kundendaten zu veröffentlichen, ist ein häufiger Erpressungsansatz.

Cybercrime-Opfer werden ist nicht schwer!

Hacker und Cyberkrimielle sind auf mutwillige Schädigung ihrer Opfer aus. Es bedarf heute nicht einmal mehr einer besonderen Finesse im Umgang mit dem Computer oder ausgefeilten Programmierkenntnissen, um als Täter aktiv zu werden. Auch Sie selbst könnten theoretisch innerhalb von 24 Stunden eine cyberkriminelle Laufbahn starten. Die nötigen Tools und Anleitungen sind in einschlägigen Foren schnell gefunden und heruntergeladen. Selbst auf Plattformen wie youtube finden Sie beispielsweise Anleitungen zum Versand von Mailbomben.

Der besonders einfache Zugang zu benötigtem Equipment und Informationen lässt erwarten, dass die Zahl der Täter künftig immer weiter steigen wird. Hierbei steht dann nicht unbedingt das Ziel im Vordergrund, sich zu bereichern (z. B. direkt über Missbrauch erbeuteter, fremder Kreditkartendaten oder indirekt über den Verkauf erbeuteter Daten). Unlängst berichteten die Medien von einem entlassenen Auszubildenden einer Bank, der als Akt der Rache eine Mailbombe an seine ehemalige Filiale schickte und damit die Server für mehrere Tage lahmlegte. Auch der Anteil ideologischer Hacker erlebt einen gewaltigen Zulauf, ebenso wächst die Gruppe der „Script Kiddies“, der Heranwachsenden, die aus jugendlicher Dummheit heraus mit ihren Kenntnissen Schaden anrichten.

Wichtig an dieser Stelle: Jeder kann zum Täter – aber auch zum Opfer werden! Die Unternehmensgröße spielt hier keine Rolle!

Grundsätzlich kann jeder Betrieb betroffen und geschädigt werden UND ggf. auch als „unfreiwilliger Helfer“ schadenersatzpflichtig gemacht werden, wenn Dritte dadurch geschädigt werden, dass man bei Ihnen an deren Daten kam. Die finanziellen Folgen, die Ihnen aus einer Cyberattacke direkt oder indirekt entstehen können, dürfen Sie keinesfalls unterschätzen

Welche Daten & Unternehmen sind gefährdet?

Wie reell sind die Cyber-Crime-Gefahren für Ihr Unternehmen?

Welche Daten kann es treffen?

Confirmo Assekuranz CyberhaftpflichtDie über IT-Systeme verwalteten Daten in Unternehmen sind vielschichtig:

  • Kunden- und Mitarbeiterdaten
  • Einsatzpläne, Bewachungs- und Überwachungskonzepte
  • Kassen- und Kreditkartendaten
  • Angebots- und Abrechnungsdaten
  • Dokumente, Korrespondenzen.

Ein Ausfall der IT-Systeme führt somit zu erheblichen personellen und finanziellen Aufwänden!

Welche Unternehmen sind besonders gefährdet?

Versicherungsschutz benötigen alle dienstleistenden, produzierenden oder verarbeitenden Unternehmen. Insbesondere Unternehmen und Freiberufler,

  • die mit vertraulichen Daten umgehen,
  • deren Unternehmensabläufe von der IT abhängen oder
  • deren IT für den Unternehmenserfolg von wesentlicher Bedeutung ist.

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So erreichen Sie die Confirmo Assekuranz

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    Unsere Partner

    Gemeinsam stark für die Bewachungsbranche

    Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

    Für wen ist die Versicherung?

    Confirmo Assekuranz Cyberhaftpflichtversicherung

    Ihr Bewachungsunternehmen (Industrie, Mittelstand oder Einzelunternehmer) steht für höchste Sicherheit und besten Service. Jedoch können Fehler und Unachtsamkeiten im täglichen Geschäftsbetrieb passieren. Ist der Schaden erstmal entstanden, kann das für Sie als Bewachungsunternehmer teuer werden. Im gewerblichen Bereich sind Schadens- und Haftungssummen häufig so hoch, dass sie sogar existenzbedrohend für Ihr Unternehmen werden können.

    Sichern Sie Ihr Bewachungsunternehmen gegen diese Forderungen ab.

    Die Bewachungshaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung gemäß §34a GewO. Unsere Policen liegen deutlich über dem Standard nach der neuen DIN 77200-1. Das passende Deckungskonzept ist kostengünstiger, als Sie denken!

    Was ist versichert?

    Die Bewachungshaftpflichtversicherung sichert Sie umfangreich bei Ihren Tätigkeiten als Bewacher ab.

    Versicherte Tätigkeiten, Gefahren und Schäden (Auszug):

    • Alarm-, Revier- und Streifendienste
    • Alarmaufschaltung, Alarmverfolgung und Intervention
    • Arbeitnehmerüberlassung
    • Bewachung von Flüchtlingsunterkünften
    • Einbau von Alarmanlagen
    • Bedienung von Sicherheitsschleusen, Begleitung von Transporten,
    • Betreiben von Notrufzentralen, Brandwache/Schutz, Citystreife,
    • Detektei, Empfangs-, Interventionen (Aufzugnotruf mit Personenbefreiung), Tor-, Kontroll- und Pförtnerdienste
    • Erstellung- und Beratung bei Bewachungs- und Sicherheitskonzepten
    • Garderobendienste
    • Objekt- und Werkschutz, Personenschutz
    • Postdienste
    • Überwachung von Anlagen der Haustechnik
    • Veranstaltungs- und Messedienst (nicht als Veranstalter), Veranstaltungsschutz, Zutrittskontrolle
    • Schlüsseldienste
    • Gebrauch von Schusswaffen
    • Wachhunde/Dienst-Pferde
    • Auf Anfrage: Militärische Anlagen, Flughäfen, Atomkraftwerke, maretime Sicherheit

    Sie möchten weitere Informationen zur Bewachungshaftpflichtversicherung? Dann besuchen Sie unsere Website unter www.bewachungs-haftpflicht.de oder rufen Sie uns direkt an!

    Für wen ist die Versicherung?

    Confirmo Assekuranz CyberhaftpflichtversicherungFür die betriebliche Altersversorgung (bAV) gibt es heute eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorschriften, z. B. den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und die meisten Tarifverträge regeln lediglich die allgemeinen Rahmenbedingungen, die durch Versorgungsordnungen erst konkret ausgestaltet werden, um den betroffenen Unternehmen die Haftungsrisiken zu nehmen.

    Jedes Sicherheitsunternehmen, auch kleine und mittelständische, benötigen eine bAV. Die Regelungen hierzu sind durchaus komplex und eine bAV ist ohne rechtliche Beratung (Versorgungsordnung) nicht umsetzbar!.

    Was ist die SECURITYRente?

    Die SECURITYRente ist ein sehr gutes, innovatives Versorgungskonzept und ein nachhaltiger Grundstein: Durch Mitarbeitermotivation und Minimierung von Haftungsrisiken für den Unternehmer vereint die SECURITYRente alle Vorteile für beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie gewinnen einen Mehrwert für Ihr Unternehmen mit einer eigen, gelabelten bAV!

    Sie möchten weitere Informationen zur betrieblichen Altersversorgung? Dann besuchen Sie unsere Website unter www.diesecurityrente.de oder rufen Sie uns direkt an!

    Für wen ist die Versicherung?

    Confirmo Assekuranz CyberhaftpflichtDiese Versicherung ist für Bewachungsunternehmen, die Geld- und Wertransporte durchführen sowie die Lagerung und Geldbearbeitung vornehmen.

    Was ist versichert?

    Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten.

    • Verlust, Vernichtung oder Beschädigung der Geld- und Wertsachen
    • Abwehr von unbegründeten Schadenersatzansprüchen

    Als versichert gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.

    Wo gilt die Versicherung?

    Die Versicherung von Geld- und Werttransporten gilt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und für die Bearbeitung und die Lagerung von GWT-Gütern.

    NEU: Neben den Jahrespolicen bieten wir ab sofort  Auftragsbezogene Tages-/Kurzzeitpolicen, zu günstigen Konditionen an!

    Sie möchten weitere Informationen zur Geld- und Wertransporte-Versicherung? Dann besuchen Sie unsere Website unter www.confirmo.de oder rufen Sie uns direkt an!

    Für wen ist die Versicherung?

    Confirmo Assekuranz CyberhaftpflichtversicherungEine Gruppen-Unfallversicherung ist nicht nur für große Unternehmen interessant.
    Auch Bewachungsunternehmen (mit Schusswaffen!) ab drei Personen können von diesen Tarifen profitieren.

    Geeignete Personenkreise sind zum Beispiel:

    • Firmeninhaber
    • Mitarbeitende Angehörige
    • Auszubildende
    • Geringfügig Beschäftigte

    Warum ist der Abschluss einer Unfallversicherung zu empfehlen?

    Der Bewachungs-Unternehmer ist im Netz der Sozialversicherung für seine Bedürfnisse nur unzureichend versorgt. Eine Versicherung in der Berufsgenossenschaft bietet allerdings mit vielen Einschränkungen und nur mit unzureichenden Versicherungssummenkombinationen keinen ausreichenden Schutz.

    Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Invalidität von 20%. Zudem ist nur der direkte Weg zum Arbeitsplatz mitversichert – nicht der kurze Abstecher zum Bäcker. Im Gegensatz dazu bietet unsere Gruppenunfallversicherung einen 24-Stunden-Schutz, auch im Privatbereich.

    Was ist versichert?

    Die Bausteine und die Versicherungssummen können flexibel gestaltet werden – individuell für einzelne Personen oder Personengruppen ohne Namensnennung (z. B. nur Auszubildende, nur Prokuristen, nur Mitarbeiter mit einer längeren Betriebszugehörigkeit etc. – diese Personengruppen sind dann automatisch bei Firmeneintritt mitversichert).

    In der Regel ist bei den Versicherungstarifen eine Einstufungen nach den Gefahrengruppen A (nicht körperlich tätig) und Gefahrengruppe B (körperlich Tätigkeit) vorgesehen. Somit können Firmeninhaber und Mitarbeiter – entsprechend der eigenen Lebenssituation – gezielt gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert werden.

    Weitere Vorteile einer Gruppen-Unfallversicherung

    • Beitragsvorteil:
      Der Beitrag zur Gruppen-Unfallversicherung ist deutlich günstiger als der zu einer vergleichbaren Einzel-Unfallversicherung.
    • Zusätzliche Sozialleistung:
      Durch die Übernahme der Gruppenunfallversicherungsbeiträge der Mitarbeiter als zusätzliche Sozialleistung, werden diese enger an das Unternehmen gebunden.
    • Besonderes Angebot für Ihre Mitarbeiter:
      Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter unsere  günstigen Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung aus dem Arbeitslohn selber finanzieren.

    Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?

    Versichert sind entsprechend dem Vertragsumfang alle vorher vereinbarten Leistungsarten (z. B. Tod, Invalidität, Krankenhaustagegeld,
    Bergungskosten, etc.). Die Gruppenunfallversicherung schützt die versicherten Personen bei Unfällen üblicherweise weltweit rund um die Uhr.

    Sie möchten weitere Informationen zur Gruppenunfallversicherung für Bewachungsunternehmen? Dann besuchen Sie unsere Website unter www.confirmo.de oder rufen Sie uns direkt an!

    Was ist versichert?

    Confirmo Assekuranz CyberhaftpflichtDie im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten. Versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer sowie dessen Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer.

    Versicherte Leistungen – Auszug
    • Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
    • Verkehrs-Rechtsschutz
    • Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
    • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
    • Fahrer-Rechtsschutz
    • Spezial-Straf-Rechtsschutz
    • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
    • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
    • Forderungsmanagement (i. d. Reg. durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)
    • Steuerrechtsschutz

    Soweit vereinbart können für Bewachungsunternehmen u. a. folgende Leistungsarten in den Deckungsumfang integriert werden: Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Daten-Rechtsschutz vor Gerichten.

    Sie möchten weitere Informationen zur Rechtschutzversicherung für Bewachungsunternehmen? Dann rufen Sie uns direkt an – wir beraten Sie gern!

    Für wen ist die Versicherung?

    Confirmo Assekuranz CyberhaftpflichtversicherungDie Versicherung ist für Bewachungsunternehmen, die über einen eigenen Fuhrpark verfügen. Versicherbar sind zudem Einzelfahrzeuge (mit hohen Nachlässen auf die Tarifprämien) sowie Flotten ab 3 bzw. 5 Fahrzeugen (mit sehr günstigen Prämien über unseren Rahmenvertrag).

    Was ist versichert?

    Je nach Deckungsumfang, der vom Versicherer festgelegt wird, kann folgendes versichert werden:

    • Haftpflicht-Versicherung
    • Teilkasko-Versicherung
    • Vollkasko-Versicherung
    • Insassen-Unfallversicherung
    • Schutzbriefversicherung

    Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

    Auszug aus dem Versicherungs- und Leistungsumfang:

    • Haftpflicht-Versicherung:
      Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
    • Teilkasko-Versicherung:
      Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung (Marderbiss)
    • Vollkasko-Versicherung:
      Selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
    • Schutzbrief:
      Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.

    Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

    • Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
    • Vorsätzlich verursachte Unfälle
    • Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder
      Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden,

    Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch je nach Bedingungswerk.

    Wo gilt die Versicherung?

    Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich (z. B.asiatischer Teil der Türkei).

    Sie möchten weitere Informationen zur KFZ-Versicherung für Bewachungsunternehmen? Dann rufen Sie uns direkt an – wir beraten Sie gern!

    Für wen ist die Versicherung?

    Confirmo Assekuranz CyberhaftpflichtDie Versicherung ersetzt dem Bewachungsunternehmen Schäden an dessen Vermögen, die durch kriminelle Handlungen verursacht werden und den Schadenstifter zum Schadenersatz verpflichten. Beispiele für solche Versicherungsfälle sind nachstehend beschrieben.

    Was ist versichert?

    Beispiele für Versicherungsfälle:

    Vermögensstraftaten durch Vertrauenspersonen/Mitarbeiter
    • Unmittelbarer Schaden aufgrund krimineller Handlung
    • Vorsätzliche Manipulation von Daten oder Software (Computer-Missbrauch)
    • Schäden bei Dritten nach vorsätzlich unerlaubter Handlung
    • Geheimnisverrat
    • Vertragsstrafen
    • Wissentliche Pflichtverletzung
    Datenmissbrauch durch Dritte
    • Bereicherung durch rechtswidrigen Eingriff in die elektronische Datenverarbeitung / Telekommunikationseinrichtung
    • Vorsätzliche Manipulation von Daten oder Software (Computer-Missbrauch)
    • Vermögensschäden im Rahmen der online durchgeführten Bankund Firmengeschäfte (Phishing)
    • Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass Dritte personenbezogene Daten des Versicherungsnehmers aus dessen EDV nutzen, um sich einen betrügerischen Vermögensvorteil zu verschaffen (Identitätsdiebstahl)
    • Vermögensschäden aufgrund behördlicher Beweissicherun nach Implementierung verbotener Daten von Dritten
    Zerstörung oder Beschädigung der Software durch Dritte über das Internet
    • Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes, einschließlich Betriebsunterbrechungskosten infolge eines Versicherungsfalls bis zu 60 Tagen
    • Kosten für die Wiederherstellung von Daten, Datenträgern und Dateien
    • Rechtsverfolgungskosten
    • Schadenermittlungskosten

    Welche Versicherungssummen sind möglich?

    Die Versicherungssummen können von 50.000 EUR bis zu 1 Mio. EUR gewählt werden.

    Sie möchten weitere Informationen zur Vertrauensschadenversicherung für Bewachungsunternehmen? Dann rufen Sie uns direkt an – wir beraten Sie gern!

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